{"id":31,"date":"2014-07-17T16:17:23","date_gmt":"2014-07-17T14:17:23","guid":{"rendered":"http:\/\/travel.zoz.de\/?page_id=31"},"modified":"2014-10-16T11:00:11","modified_gmt":"2014-10-16T09:00:11","slug":"31-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/travel.zoz.de\/?page_id=31","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>Die nachfolgend dargestellten Reise- und Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen den Reisenden und der Firma Zoz Travel. Die Bedingungen werden im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Reisevermittlung dem Reisenden zur Kenntnis gebracht und von diesem durch die Vornahme der Buchung anerkannt. Au\u00dferdem sind die in den jeweiligen Flugtickets abgedruckten Bef\u00f6rderungsbedingungenen des Luftfrachtf\u00fchrers zu beachten.<\/p>\n<p><strong>01. Abschluss des Reisevertrages<\/strong><br \/>\nMit der Anmeldung, die schriftlich, m\u00fcndlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Zoz Travel den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in diesem Katalog genannten Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder f\u00fcr alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgef\u00fchrten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdr\u00fcckliche oder konkludente Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn Zoz Travel die Buchung und den Preis dem Reisenden oder dem vermittelnden Reiseb\u00fcro gegen\u00fcber schriftlich best\u00e4tigt, mit Ausnahme von F\u00e4llen, in denen die Best\u00e4tigung bereits ausdr\u00fccklich m\u00fcndlich oder fernm\u00fcndlich erfolgt. Weicht die Reisebest\u00e4tigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Zoz Travel vor, welches durch den Reisenden auch durch Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann.<\/p>\n<p><strong>02. Zahlungen<\/strong><br \/>\n2.1. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an Zoz Travel unter jeweiliger Bezugnahme auf entsprechenden Buchungs-\/Rechnungsnummern.<br \/>\n2.2. Nach Erhalt der Reisebest\u00e4tigung einschlie\u00dflich des Sicherungsscheins sind innerhalb einer Woche 20% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist ohne gesonderte Anforderung 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner Wahl unverz\u00fcglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgeh\u00e4ndigt.<br \/>\n2.3 Bei Vertragsschluss innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet.<br \/>\n2.4. Wird der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollst\u00e4ndig gezahlt, obwohl dem Reisenden ein Sicherungsschein \u00fcbergeben wurde, berechtigt dies Zoz Travel nach entsprechender Mahnung zur K\u00fcndigung des Reisevertrages und zum Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung in H\u00f6he der entsprechenden pauschalen R\u00fccktrittsgeb\u00fchren, es sei denn, dass der Reisende bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches R\u00fccktrittsrecht hat.<\/p>\n<p><strong>03. Leistungen<\/strong><br \/>\n3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschlie\u00dflich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils g\u00fcltigen Kataloges einschlie\u00dflich der darin enthaltenen allgemeinen Informationen oder aus einem jeweiligen Spezial-Reiseprospekt von Zoz Travel, sowie auf die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebest\u00e4tigung. Sofern der Reisebuchung Spezialangebote von Zoz Travel zugrunde liegen, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung seitens Zoz Travel ausschlie\u00dflich aus der Leistungsbeschreibung in diesem Spezialangebot. Dies gilt selbst dann, wenn die betreffende Reise oder einzelne Leistungen im weiteren Umfang auch im jeweils g\u00fcltigen Katalog enthalten sind. Bei Widerspr\u00fcchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Katalog und einem Spezialangebot gelten ausschlie\u00dflich die Leistungsbeschreibungen des Spezialangebotes, wenn der Reisende zum preisg\u00fcnstigeren Reisepreis des Sonderangebotes bucht.<br \/>\n3.2. Sonderw\u00fcnsche, die nicht im Katalog bzw. dem Spezialangebot zugesichert sind (z.B. Zimmer mit Meerblick, nebeneinander liegende Zimmer o.\u00e4.), werden als unverbindliche Kundenw\u00fcnsche behandelt. Zoz Travel bem\u00fcht sich, diesen W\u00fcnschen zu entsprechen. Vertragsbestandteil werden diese W\u00fcnsche jedoch nur bei ausdr\u00fccklicher, schriftlicher Best\u00e4tigung.<br \/>\n3.3. Leistungen, die als Fremdleistungen direkt im Urlaubsort bei Drittunternehmen, z.B. den eigenst\u00e4ndigen Incoming-Unternehmen oder anderen Veranstaltern, gebucht werden (Ausfl\u00fcge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen usw.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.<br \/>\n3.4. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, ohne dass Zoz Travel dies zu vertreten h\u00e4tte, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige R\u00fcckerstattung.<\/p>\n<p><strong>04. Leistungs- und Preis\u00e4nderungen<\/strong><br \/>\n\u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Zoz Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt werden, sind gestattet, soweit \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen. Zoz Travel ist verpflichtet, den Reisenden \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen oder Abweichungen unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. Zoz Travel wird dem Reisenden dann eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen R\u00fccktritt anbieten.<\/p>\n<p><strong>05. R\u00fccktritt des Reisenden<\/strong><br \/>\n5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zur\u00fccktreten. Ma\u00dfgeblich ist der Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung, die vom Reisenden selber abgegeben werden kann. Zu empfehlen ist, diese schriftlich oder fernschriftlich gegen\u00fcber Zoz Travel zu erkl\u00e4ren. Eine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung per Email gen\u00fcgt nicht. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, so ist Zoz Travel berechtigt, entweder eine konkret zu berechnende oder eine pauschalierte Entsch\u00e4digung als angemessenen Ersatz f\u00fcr die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Eine zus\u00e4tzliche Reiser\u00fccktrittskostenversicherung, deren Abschluss empfohlen wird, kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen \u00fcbernehmen.<br \/>\n5.2. W\u00e4hlt Zoz Travel die konkrete Berechnung, bestimmt sich die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung vertraglicher Reiseleistungen.<br \/>\n5.3. Die pauschalierten R\u00fccktrittskosten betragen pro angemeldetem Reiseteilnehmer<br \/>\na) f\u00fcr Individual-, Pauschal- und Flugreisen:<br \/>\nbis 30 Tage vor Reisebeginn: 20%<br \/>\nab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25%<br \/>\nab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30%<br \/>\nab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50%<br \/>\nab dem 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80%<br \/>\nam Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90%<br \/>\ndes Reisepreises,<\/p>\n<p>b) f\u00fcr Gruppenreisen:<br \/>\nR\u00fccktritt von Gruppenbuchungen , auch Teilstornos, bis zu 10 Reiseteilnehmer unterliegen gesonderten Konditionen:<br \/>\nbis zum 29. Tag vor Reisebeginn: 20%<br \/>\nab dem 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25%<br \/>\nab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40%<br \/>\nab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60%<br \/>\nab dem 6. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80%<br \/>\nam Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90%<\/p>\n<p>c) die Mindestr\u00fccktrittskosten<br \/>\nbetragen 50 \u20ac pro Person, unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt des R\u00fccktritts und der Art der Reise. Die vorgenannte Staffelung findet lediglich Anwendung bei R\u00fccktrittskosten, die den Betrag von 50 \u20ac \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>5.4. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu f\u00fchren, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem R\u00fccktritt von der Reise entstanden ist.<br \/>\n5.5. Richtet sich die H\u00f6he des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement usw.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zur\u00fcck, berechnet sich der Reisepreis f\u00fcr die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.<br \/>\n5.6. Die vorgenannten R\u00fccktrittsbedingungen gelten ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr die Buchungen von reinen Luftbef\u00f6rderungsvertr\u00e4gen ohne Pauschalarrangement (Nur-Fl\u00fcge).<\/p>\n<p><strong>06. Umbuchungen<\/strong><br \/>\n6.1. Jeder Reisende kann sich bis zum Reisebeginn zur Durchf\u00fchrung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser den besonderen Reiseerfordernissen gen\u00fcgt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder eine beh\u00f6rdliche Anordnung entgegenstehen. In diesem Fall wird von Zoz Travel ein Bearbeitungsentgelt in H\u00f6he von 25 \u20ac pro Person erhoben. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.<br \/>\n6.2. Wird auf eine andere Reise umgebucht (\u00c4nderung des Reisetermins, des Ortes, der Reisedauer, der Unterkunft) wird bis zum 15 Tag vor Abreise eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 25 \u20ac pro Person berechnet. Nach Ablauf dieser Frist k\u00f6nnen Umbuchungsw\u00fcnsche des Reisenden, sofern die Durchf\u00fchrung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, nur nach R\u00fccktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem\u00e4\u00df Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>07. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch Zoz Travel<\/strong><br \/>\nZoz Travel kann in folgenden F\u00e4llen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zur\u00fccktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag k\u00fcndigen:<br \/>\n7.1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchf\u00fchrung der Reise ungeachtet einer vorherigen Abmahnung seitens Zoz Travel oder seiner \u00f6rtlichen Vertretung nachhaltig st\u00f6rt oder sich in hohem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, so dass die weitere Teilnahme f\u00fcr den Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. K\u00fcndigt Zoz Travel den Reisevertrag, so beh\u00e4lt Zoz Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Zoz Travel muss sich jedoch den Wert der nicht geleisteten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Eventuelle anfallende Mehrkosten f\u00fcr einen eventuell vorzeitigen R\u00fccktransport tr\u00e4gt der Reisende.<br \/>\n7.2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung f\u00fcr die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist dem Kunden unverz\u00fcglich zuzuleiten. Der Kunde erh\u00e4lt den angezahlten Reisepreis umgehend zur\u00fcck. Der Reisende hat in diesem Fall das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, soweit Zoz Travel in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot anzubieten.<br \/>\n7.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchf\u00fchrung der Reise nach Aussch\u00f6pfung aller M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Zoz Travel deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen f\u00fcr die Reise so gering ist, dass die f\u00fcr Zoz Travel im Falle der Durchf\u00fchrung der Reise entstehenden Kosten eine \u00dcberschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten w\u00fcrde. Ein R\u00fccktrittsrecht von Zoz Travel besteht allerdings nur, soweit dem betroffenen Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erh\u00e4lt der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverz\u00fcglich zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>08. Gew\u00e4hrleistung \/ Haftung<\/strong><br \/>\n8.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Zoz Travel kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordert. Zoz Travel kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, f\u00fcr den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Abhilfe keine unzul\u00e4ssige Vertrags\u00e4nderung darstellt.<br \/>\n8.2. Im Falle des Auftretens von M\u00e4ngeln ist dem Reisenden zu empfehlen, diese unverz\u00fcglich gegen\u00fcber dem Leistungstr\u00e4ger (z.B. Hotel) anzuzeigen. In jedem Fall muss der Reisende den Mangel sofort der \u00f6rtlichen Reiseleitung oder Vertretung von Zoz Travel anzeigen. Ist eine solche Anzeige gegen\u00fcber der Reiseleitung oder \u00f6rtlichen Vertretung wider Erwarten nicht m\u00f6glich, so hat der Reisenden sich direkt an die u.a. Anschrift der Zentrale von Zoz Travel zu wenden.<br \/>\n8.3. Unterl\u00e4sst der Reisende schuldhaft die R\u00fcge des Mangels gegen\u00fcber der Reiseleitung, ist er insoweit mit Selbstabhilfe-, Minderungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcchen ausgeschlossen.<br \/>\n8.4. Gelten f\u00fcr eine von einem bestimmten Leistungstr\u00e4ger zu erbringende Reiseleistung internationale \u00dcbereinkommen (z.B. das Warschauer Abkommen) oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Zoz Travel darauf berufen.<br \/>\n8.5. Die vertragliche Haftung f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist beschr\u00e4nkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird oder soweit Zoz Travel f\u00fcr einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist. F\u00fcr alle Schadensersatzanspr\u00fcche des Reisenden gegen Zoz Travel aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, haftet Zoz Travel bei Personen- und Sachsch\u00e4den je Reisendem und Reise nur auf jeweiligen entsprechenden Schadensnachweis. Zoz Travel empfiehlt den Reisenden daher den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegep\u00e4ckversicherung.<br \/>\n8.6. Zoz Travel haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.<br \/>\n8.7. Die Abtretung von Anspr\u00fcchen gegen Zoz Travel, deren Rechtsgrund in Leistungsst\u00f6rungen liegt, ist ausgeschlossen.<br \/>\n8.8. Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Anspr\u00fcche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erkl\u00e4ren, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<\/p>\n<p><strong>09. Anmeldung von Anspr\u00fcchen \/ Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>\n9.1. Will der Reisende Zoz Travel auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder R\u00fcckzahlung des Reisepreises nach K\u00fcndigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise oder aus anderen Gr\u00fcnden in Anspruch nehmen, so hat er diese Anspr\u00fcche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen\u00fcber Zoz Travel unter der unten genannten Adresse (zu H\u00e4nden der Rechtsabteilung) anzumelden. Die Anmeldung sollte schriftlich unter Bezugnahme auf die Reisedaten und die Buchungsnummer erfolgen, n\u00f6tigenfalls per Einschreiben.<br \/>\n9.2. Leistungstr\u00e4ger, Reiseleitungen, das Flug- und Schalterpersonal, andere \u00f6rtliche Vertretungen und die Reiseb\u00fcros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollm\u00e4chtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erkl\u00e4rung des Reisenden Zoz Travel vor ihrem Ablauf zugegangen ist. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Anspr\u00fcche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.<br \/>\n9.3. Der Reisende und Zoz Travel vereinbart f\u00fcr vertragliche Anspr\u00fcche eine Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr. Die Verj\u00e4hrung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Anspr\u00fcche geltend gemacht, so ist die Verj\u00e4hrung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.<\/p>\n<p><strong>10. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften<\/strong><br \/>\n10.1. Zoz Travel informiert den Reisenden vor Vertragsschluss im Prospekt oder bei Buchung \u00fcber notwendige Pass- und Visumserfordernisse f\u00fcr deutsche Staatsb\u00fcrger sowie \u00fcber etwaige gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten. F\u00fcr die Einhaltung dieser f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine Falschinformation durch Zoz Travel entstanden sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner L\u00e4nder vom Reisenden nicht eingehalten werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Zoz Travel den Reisenden mit den entsprechenden R\u00fccktrittsgeb\u00fchren belasten. Insbesondere nichtdeutsche Staatsangeh\u00f6rige sollten rechtzeitig bei dem jeweils zust\u00e4ndigen Konsulat selber und auf eigene Verantwortung Auskunft \u00fcber Pass-, Visa-, Zollvorschriften einzuholen.<br \/>\n10.2. Kommt es wegen Versto\u00dfes gegen Zollbestimmungen zur Verhinderung an der Teilnahme einzelner Reiseleistungen (z.B. Bef\u00f6rderungsleistungen), so \u00fcbernimmt Zoz Travel hierf\u00fcr keine Haftung.<\/p>\n<p><strong>11.Flugdurchf\u00fchrung und Transfers<\/strong><br \/>\n11.1. Kurzfristige \u00c4nderungen der Flugzeiten, der Streckenf\u00fchrung, des Flugger\u00e4tes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten, soweit der gesamte Zuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeintr\u00e4chtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gew\u00f6hnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises.<br \/>\n11.2 Kann dem Reisenden aufgrund von Umst\u00e4nden, die allein in seiner Person liegen, seitens Zoz Travel eine Flugplan\u00e4nderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist Zoz Travel f\u00fcr alle daraus resultierenden Sch\u00e4den nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Reisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Ma\u00dfnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige \u00c4nderungen mitgeteilt bekommen kann.<br \/>\n11.3. Kinder von 0 \u2013 2 Jahren haben beim Flug keinen Sitzplatzanspruch, sofern f\u00fcr diese nur eine pauschale Bearbeitungsgeb\u00fchr entrichtet wurde. Auch besteht f\u00fcr Kinder im Alter von 0 \u2013 2 Jahren kein Anspruch auf die Bef\u00f6rderung von Freigep\u00e4ck.<br \/>\n11.4. Der Reisende ist bei der Buchung eines Nur-Fluges verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten R\u00fcckflug bei der in seinen Reiseunterlagen angegebenen Vertretung der Firma Zoz Travel die R\u00fcckflugzeiten best\u00e4tigen zu lassen oder Zoz Travel \u00fcber seinen Aufenthalt und telefonische Erreichbarkeit innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem R\u00fcckflug zu informieren.<\/p>\n<p><strong>12. Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\n12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.<br \/>\n12.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen Zoz Travel und den Reisenden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br \/>\n12.3. F\u00fcr Klagen von Zoz Travel gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Volkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz von Zoz Travel ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>Zoz Travel<br \/>\nMaltoz-Strasse<br \/>\nD-57482 Wenden<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die nachfolgend dargestellten Reise- und Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen den Reisenden und der Firma Zoz Travel. 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