Zoz Travel

AGB

Die nachfolgend dargestellten Reise- und Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Reisenden und der Firma Zoz Travel. Die Bedingungen werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung dem Reisenden zur Kenntnis gebracht und von diesem durch die Vornahme der Buchung anerkannt. Außerdem sind die in den jeweiligen Flugtickets abgedruckten Beförderungsbedingungenen des Luftfrachtführers zu beachten.

01. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Zoz Travel den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in diesem Katalog genannten Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn Zoz Travel die Buchung und den Preis dem Reisenden oder dem vermittelnden Reisebüro gegenüber schriftlich bestätigt, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Bestätigung bereits ausdrücklich mündlich oder fernmündlich erfolgt. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Zoz Travel vor, welches durch den Reisenden auch durch Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann.

02. Zahlungen
2.1. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an Zoz Travel unter jeweiliger Bezugnahme auf entsprechenden Buchungs-/Rechnungsnummern.
2.2. Nach Erhalt der Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins sind innerhalb einer Woche 20% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist ohne gesonderte Anforderung 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.
2.3 Bei Vertragsschluss innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet.
2.4. Wird der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt, obwohl dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde, berechtigt dies Zoz Travel nach entsprechender Mahnung zur Kündigung des Reisevertrages und zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren, es sei denn, dass der Reisende bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat.

03. Leistungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Kataloges einschließlich der darin enthaltenen allgemeinen Informationen oder aus einem jeweiligen Spezial-Reiseprospekt von Zoz Travel, sowie auf die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Sofern der Reisebuchung Spezialangebote von Zoz Travel zugrunde liegen, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung seitens Zoz Travel ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in diesem Spezialangebot. Dies gilt selbst dann, wenn die betreffende Reise oder einzelne Leistungen im weiteren Umfang auch im jeweils gültigen Katalog enthalten sind. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Katalog und einem Spezialangebot gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Spezialangebotes, wenn der Reisende zum preisgünstigeren Reisepreis des Sonderangebotes bucht.
3.2. Sonderwünsche, die nicht im Katalog bzw. dem Spezialangebot zugesichert sind (z.B. Zimmer mit Meerblick, nebeneinander liegende Zimmer o.ä.), werden als unverbindliche Kundenwünsche behandelt. Zoz Travel bemüht sich, diesen Wünschen zu entsprechen. Vertragsbestandteil werden diese Wünsche jedoch nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung.
3.3. Leistungen, die als Fremdleistungen direkt im Urlaubsort bei Drittunternehmen, z.B. den eigenständigen Incoming-Unternehmen oder anderen Veranstaltern, gebucht werden (Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen usw.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.
3.4. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, ohne dass Zoz Travel dies zu vertreten hätte, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.

04. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Zoz Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Zoz Travel ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zoz Travel wird dem Reisenden dann eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

05. Rücktritt des Reisenden
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung, die vom Reisenden selber abgegeben werden kann. Zu empfehlen ist, diese schriftlich oder fernschriftlich gegenüber Zoz Travel zu erklären. Eine Rücktrittserklärung per Email genügt nicht. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist Zoz Travel berechtigt, entweder eine konkret zu berechnende oder eine pauschalierte Entschädigung als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss empfohlen wird, kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
5.2. Wählt Zoz Travel die konkrete Berechnung, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung vertraglicher Reiseleistungen.
5.3. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Reiseteilnehmer
a) für Individual-, Pauschal- und Flugreisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20%
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30%
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab dem 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90%
des Reisepreises,

b) für Gruppenreisen:
Rücktritt von Gruppenbuchungen , auch Teilstornos, bis zu 10 Reiseteilnehmer unterliegen gesonderten Konditionen:
bis zum 29. Tag vor Reisebeginn: 20%
ab dem 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40%
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60%
ab dem 6. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90%

c) die Mindestrücktrittskosten
betragen 50 € pro Person, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und der Art der Reise. Die vorgenannte Staffelung findet lediglich Anwendung bei Rücktrittskosten, die den Betrag von 50 € übersteigen.

5.4. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Reise entstanden ist.
5.5. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement usw.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
5.6. Die vorgenannten Rücktrittsbedingungen gelten ausdrücklich auch für die Buchungen von reinen Luftbeförderungsverträgen ohne Pauschalarrangement (Nur-Flüge).

06. Umbuchungen
6.1. Jeder Reisende kann sich bis zum Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder eine behördliche Anordnung entgegenstehen. In diesem Fall wird von Zoz Travel ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 € pro Person erhoben. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2. Wird auf eine andere Reise umgebucht (Änderung des Reisetermins, des Ortes, der Reisedauer, der Unterkunft) wird bis zum 15 Tag vor Abreise eine Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Person berechnet. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche des Reisenden, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

07. Rücktritt und Kündigung durch Zoz Travel
Zoz Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer vorherigen Abmahnung seitens Zoz Travel oder seiner örtlichen Vertretung nachhaltig stört oder sich in hohem Maße vertragswidrig verhält, so dass die weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Kündigt Zoz Travel den Reisevertrag, so behält Zoz Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Zoz Travel muss sich jedoch den Wert der nicht geleisteten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Eventuelle anfallende Mehrkosten für einen eventuell vorzeitigen Rücktransport trägt der Reisende.
7.2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den angezahlten Reisepreis umgehend zurück. Der Reisende hat in diesem Fall das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, soweit Zoz Travel in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot anzubieten.
7.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Zoz Travel deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die für Zoz Travel im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Zoz Travel besteht allerdings nur, soweit dem betroffenen Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

08. Gewährleistung / Haftung
8.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Zoz Travel kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Zoz Travel kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
8.2. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist dem Reisenden zu empfehlen, diese unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (z.B. Hotel) anzuzeigen. In jedem Fall muss der Reisende den Mangel sofort der örtlichen Reiseleitung oder Vertretung von Zoz Travel anzeigen. Ist eine solche Anzeige gegenüber der Reiseleitung oder örtlichen Vertretung wider Erwarten nicht möglich, so hat der Reisenden sich direkt an die u.a. Anschrift der Zentrale von Zoz Travel zu wenden.
8.3. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Rüge des Mangels gegenüber der Reiseleitung, ist er insoweit mit Selbstabhilfe-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.
8.4. Gelten für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen (z.B. das Warschauer Abkommen) oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Zoz Travel darauf berufen.
8.5. Die vertragliche Haftung für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Zoz Travel für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen Zoz Travel aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Zoz Travel bei Personen- und Sachschäden je Reisendem und Reise nur auf jeweiligen entsprechenden Schadensnachweis. Zoz Travel empfiehlt den Reisenden daher den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
8.6. Zoz Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.
8.7. Die Abtretung von Ansprüchen gegen Zoz Travel, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.
8.8. Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

09. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung
9.1. Will der Reisende Zoz Travel auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise oder aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Zoz Travel unter der unten genannten Adresse (zu Händen der Rechtsabteilung) anzumelden. Die Anmeldung sollte schriftlich unter Bezugnahme auf die Reisedaten und die Buchungsnummer erfolgen, nötigenfalls per Einschreiben.
9.2. Leistungsträger, Reiseleitungen, das Flug- und Schalterpersonal, andere örtliche Vertretungen und die Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Reisenden Zoz Travel vor ihrem Ablauf zugegangen ist. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
9.3. Der Reisende und Zoz Travel vereinbart für vertragliche Ansprüche eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

10. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Zoz Travel informiert den Reisenden vor Vertragsschluss im Prospekt oder bei Buchung über notwendige Pass- und Visumserfordernisse für deutsche Staatsbürger sowie über etwaige gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Einhaltung dieser für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine Falschinformation durch Zoz Travel entstanden sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Zoz Travel den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Insbesondere nichtdeutsche Staatsangehörige sollten rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Konsulat selber und auf eigene Verantwortung Auskunft über Pass-, Visa-, Zollvorschriften einzuholen.
10.2. Kommt es wegen Verstoßes gegen Zollbestimmungen zur Verhinderung an der Teilnahme einzelner Reiseleistungen (z.B. Beförderungsleistungen), so übernimmt Zoz Travel hierfür keine Haftung.

11.Flugdurchführung und Transfers
11.1. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der gesamte Zuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises.
11.2 Kann dem Reisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, seitens Zoz Travel eine Flugplanänderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist Zoz Travel für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Reisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige Änderungen mitgeteilt bekommen kann.
11.3. Kinder von 0 – 2 Jahren haben beim Flug keinen Sitzplatzanspruch, sofern für diese nur eine pauschale Bearbeitungsgebühr entrichtet wurde. Auch besteht für Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren kein Anspruch auf die Beförderung von Freigepäck.
11.4. Der Reisende ist bei der Buchung eines Nur-Fluges verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug bei der in seinen Reiseunterlagen angegebenen Vertretung der Firma Zoz Travel die Rückflugzeiten bestätigen zu lassen oder Zoz Travel über seinen Aufenthalt und telefonische Erreichbarkeit innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem Rückflug zu informieren.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen Zoz Travel und den Reisenden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3. Für Klagen von Zoz Travel gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Volkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Zoz Travel maßgebend.

Zoz Travel
Maltoz-Strasse
D-57482 Wenden